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Abendveranstaltung zum § 6-EEG-Vertrag im Energiepark Rugendorf
Worum ging es?
Das Bürgerwindpark-Team hat die Bürgermeister sowie deren Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen in den Energiepark Rugendorf eingeladen, um gemeinsam über die finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG 2023 zu sprechen. Ziel des Abends war es, einen transparenten Überblick über das Projekt und die gesetzlichen Beteiligungsoptionen zu geben.
§ 6 EEG 2023 – Hintergrund
Der Gesetzgeber ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, den Standortgemeinden freiwillig Zahlungen anzubieten. Diese betragen bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde. Damit soll die regionale Wertschöpfung gestärkt und die Akzeptanz von Windenergieprojekten erhöht werden. Die Kommune entscheidet frei, ob sie dieses Angebot annehmen möchte.
Der Abend im Überblick
Nach einer herzlichen Begrüßung erhielten die Teilnehmenden zunächst ein Projekt-Update und konnten sich einen Überblick über den aktuellen Stand der Bauphase verschaffen. Anschließend folgte die Präsentation des Beteiligungsmodells gemäß § 6 EEG.
Im Anschluss gab es Raum für Fragen und offenen Austausch. Der Abend klang schließlich bei einer fränkischen Brotzeit in entspannter Atmosphäre aus, wobei die Gespräche rund um die Energiezukunft der Region fortgeführt wurden.