Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft
Die Energiewende gelingt nur gemeinsam. Mit dem Bürgerwindpark Weißenbrunn-Gössersdorf setzen Gemeinde Weißenbrunn, Bürgerinnen und Bürger sowie Münch Energie ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit. Dieses Projekt ist mehr als ein Windpark – es stärkt die Region und kommt allen zugute.
Von Anfang an arbeiten wir Hand in Hand: Der Standort wurde sorgfältig geprüft, Naturschutzbelange berücksichtigt und Vereinbarungen mit Eigentümern getroffen. Besonders wichtig ist uns die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort. Die Vorteile gehen über saubere Energie hinaus: Kommunen profitieren finanziell, Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zum günstigen Bürgerstromtarif und können sich über dank Crowdinvest direkt beteiligen.
Dieser Bürgerwindpark ist unser gemeinsames Projekt – für Zusammenhalt, Verantwortung und eine lebenswerte Zukunft!

Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Weißenbrunn und Münch Energie

Unsere Energie, unsere Zukunft!

Bürgerwindpark Weißenbrunn
Mit Windkraft erzeugen wir mit der Kraft des Windes, nachhaltig und umweltfreundlich Strom für die gesamte Region – für eine saubere Umwelt und für eine lebenswerte Welt für unsere Kinder und nachfolgende Generationen.
Die wichtigsten Fakten zur Windenergie und zum Bürgerwindpark Weißenbrunn
Erneuerbare Energien machen aktuell (Stand 2024) stolze 63,8 % der Energieträger in Deutschland aus. Windkraft bildet das Rückgrat der Energiewende mit 34 %.
Windenergie ist im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energieträgern die wirtschaftlichste und effizienteste Form der Stromerzeugung und benötigt gleichzeitig die geringste Fläche pro erzeugter Kilowattstunde Strom. Schon heute produzieren Windkraftanlagen Strom deutlich günstiger als fossile Kraftwerksneubauten. Zudem steht Wind im Gegensatz zu endlichen Energieträgern wie Kohle, Öl oder Gas unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung. Zudem sind weder Folgekosten für Endlagerung noch Umwelt- und Gesundheitsschäden, wie bei fossilen Energieträgern zu befürchten.
Wir sind bestrebt, regionale Unternehmen in den Bau der Windanlagen einzubinden. Dadurch entstehen Arbeitsplätze im Bereich Wegebau, Baustoffe, Erstellung von Gutachten, sonstige Bauarbeiten und Gastronomie geschaffen werden.
In den letzten 10 bis 15 Jahren hat sich die Windkrafttechnologie erheblich weiterentwickelt. Fortschritte in der Materialentwicklung und Konstruktion haben dazu geführt, dass moderne Windkraftanlagen wesentlich effizienter und leistungsstärker sind als frühere Modelle. Während ältere Anlagen oft starre Konstruktionen waren, sind heutige Gondeln drehbar gelagert, sodass die Rotorblätter stets optimal im Wind stehen können. Darüber hinaus sind die Rotorblätter so verstellbar, dass sie sich flexibel an unterschiedliche Windgeschwindigkeiten anpassen, um einen konstanten Betrieb sicherzustellen. Diese technischen und baulichen Verbesserungen haben den Wirkungsgrad der Windkraftanlagen in den vergangenen Jahren verdoppelt und machen die Nutzung von Windenergie nachhaltiger und effektiver als je zuvor.
Eine Windenergieanlage besteht aus einem Turm mit Generator und Rotorblättern. Trifft Wind auf den Rotor, formt dieser die Strömungsenergie des Windes in Bewegungsenergie um und die Rotorblätter drehen sich. Anschließend wird die Energie an den Generator übertragen, der sie in elektrische Energie umwandelt.
Bereits im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wird der Schattenwurf berücksichtigt. Dabei bewertet ein unabhängiger Gutachter den Standort bei Sonnenschein.
Deutschlandweit gelten gesetzliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Der Schattenwurf durch Windenergieanlagen auf Wohnhäuser darf demnach jeweils nicht mehr als 30 Std./Jahr und 30 Min./Tag betragen. Diese Werte werden meist sogar deutlich unterschritten und die Belastung dadurch minimiert.
Die 5 Windkraftanlagen im Bürgerwindpark Weißenbrunn haben zusammen eine Anlagenleistung von ca. 34 MW.
Das Entspricht der Versorgung von bis zu 17.800 Haushalten oder 44.600 Bürgern.
Die Lichter auf Windenergieanlagen dienen der Flugsicherheit und machen Flugzeuge sowohl bei Tag als auch bei Nacht frühzeitig auf die Anlagen aufmerksam.
- Tagsüber: Rote Warnstreifen an den Rotorblättern und weiße Blinklichter an der Gondel erhöhen die Sichtbarkeit der Windparks.
- Nachts: Rote Warnleuchten auf den Anlagen sorgen für Sicherheit. Die Drehung der Rotorblätter kann dabei den Eindruck eines Blinkens erzeugen.
Innovative Technologien für weniger Lichtemission im Bürgerwindpark
Im Bürgerwindpark Weißenbrunn sorgt moderne Technik dafür, dass die Warnleuchten nur bei Bedarf aktiviert werden. Sobald sich ein Flugobjekt in niedriger Flughöhe und im nahen Radius der Windenergieanlagen befindet, schalten sich die Lichter automatisch ein. Verlässt das Fluggerät den Bereich, erlöschen die Warnleuchten wieder. Dadurch wird unnötige Lichtemission minimiert, ohne die Flugsicherheit zu beeinträchtigen.
Windkraftanlagen schalten sich bei bestimmten Windgeschwindigkeiten automatisch ein und bei zu starkem Wind auch wieder ab. Bei Sturm dreht die Anlage die Rotorblätter automatisch aus dem Wind. Die Rotorblätter drehen sich hierbei langsam weiter.
Tiere wie etwa Reh, Fuchs und Hase werden durch die Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Vor der Genehmigung eines Windparks müssen umfassende Gutachten zu Umwelt- und Naturschutz am möglichen Standort erstellt werden. Bereits im Vorfeld der Planungen werden die Abstände zu besonders schützenswerten Flächen wie Vogel- oder Naturschutzgebieten berücksichtigt.
Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse
Bei der Planung von Windenergieanlagen wird gezielt auf den Schutz von Vögeln und Fledermäusen geachtet. Zwar stellen Windenergieanlagen wie jede Energieerzeugungsform einen Eingriff in die Natur dar, doch Studien zeigen, dass der sogenannte „Vogelschlag“ oft überschätzt wird.
Jährlich sterben in Deutschland schätzungsweise 100.000 Vögel durch Windkraftanlagen. Im Vergleich dazu sind die Todesursachen durch andere menschliche Einflüsse deutlich gravierender:
- Bis zu 70 Millionen Vögel durch Auto- und Bahnverkehr
- Über 100 Millionen Vögel durch Hauskatzen
- Rund 18 Millionen Vögel durch Kollisionen mit Glasscheiben
- Bis zu 2,8 Millionen Vögel durch Stromleitungen
Die gewöhnliche Betriebsdauer von Windenergieanlagen ist auf mindestens 20 bis maximal 30 Jahre ausgelegt. Ihrem Bau und der Inbetriebnahme geht ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren voraus, das gemäß Baugesetzbuch auch die Verpflichtung beinhaltet, die Anlagen nach Betriebsende vollständig zurückzubauen und den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Als Sicherheitsleistung stellt der Betreiber eine Rückbaubürgschaft gegenüber dem zuständigen Landratsamt in Form einer Bankbürgschaft zur Verfügung. Nach endgültiger Stilllegung einer Windenergieanlage bleiben somit keinesfalls Bauruinen oder eine zerstörte Landschaft zurück. Die Bestandteile der Anlagen können fast vollständig recycelt werden.
Die Windgeschwindigkeit schwankt schon auf wenigen Metern sehr stark. Deswegen ist die eigene Wahrnehmung nicht immer vergleichbar mit den Windbedingungen am Standort der Anlage. Eine Windenergieanlage benötigt möglichst stetige Windverhältnisse: je höher man sie baut, desto weniger Turbulenzen gibt es.
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe für eine Abschaltung:
- Abschaltung aufgrund zu schwacher Netze: Prinzipiell kann eine Windenergieanlage aufgrund zu geringer Stromnachfrage bzw. zu hoher Einspeisung an erneuerbaren Energien kurzfristig außer Betrieb gehen.
- Schattenwurfabschaltung: Überschreitet eine Windenergieanlage zulässige Grenzwerte bzgl. des tatsächlichen Schattenwurfs, schaltet sie sich automatisch ab.
- Vereisung: Nebel, Eisregen oder Schnee können bei Temperaturen unter 0°C zu Eisansatz führen. Diesen erkennt die Windenergieanlage und geht automatisch außer Betrieb.
- Zu wenig Wind: Die Rotoren der Windenergieanlage drehen sich erst ab Mindest- Windgeschwindigkeit.
- Zu viel Wind: Bei zu hoher Windgeschwindigkeit wird die Belastung für die Windenergieanlage zu groß, schaltet sie sich automatisch ab.
- Wartungs- oder Reperaturarbeiten: Die unterschiedlichen Bauteile einer Windenergieanlage werden in unterschiedlichen Zyklen regelmäßig vom Hersteller gewartet oder Probleme durch Monteur oder Fernzugriff behoben. Während dieser Zeit bleibt die Anlage außer Betrieb.
- Artenschutzauflagen: Manche Anlagen unterliegen im Betrieb gewissen Naturschutzauflagen und müssen zu bestimmten Tages- oder Brutzeiten abgeschaltet werden, um windkraftsensible Arten (Vögel, Fledermäuse) zu schützen. Auch während des Vogelzuges kann eine Abschaltung angeordnet werden.
Die Lebensdauer der Windkraftanlagen im Bürgerwindpark Weißenbrunn ist auf min. 20 bis max. 30 Jahre ausgelegt.
Windkraftanlagen sind standardmäßig mit einer Eisansatzerkennung ausgestattet, um den sicheren Betrieb auch bei winterlichen Bedingungen zu gewährleisten. Die Anlage erkennt Eisbildung anhand einer veränderten Leistungskennlinie, die durch die schlechtere Aerodynamik der vereisten Rotorblätter entsteht. Zusätzlich werden meteorologische Messwerte ausgewertet. Sobald beide Faktoren auf Eisbildung hinweisen, schaltet sich die Anlage automatisch ab.
Bei stehenden Anlagen kann sich ähnlich wie bei Straßenlaternen Raureif bilden der sich dann von den Rotorblättern lösen kann.
Windenergieanlagen können in einigen Fällen den Wert von Häusern und Grundstücken in ihrer unmittelbaren Umgebung beeinflussen. Der Wert eines Grundstücks wird jedoch von vielen Faktoren bestimmt, darunter die Wirtschaftskraft und die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Region. Der Einfluss von Windenergieanlagen ist räumlich auf das direkte Umfeld beschränkt und nimmt mit der Zeit oft ab, da ein Gewöhnungseffekt eintritt.
Zukünftig werden Windenergieanlagen zunehmend zum gewohnten Bestandteil des Landschaftsbildes. Ähnlich wie Straßen oder andere wichtige Infrastrukturprojekte werden sie eine notwendige Rolle in der Energieversorgung spielen. Während individuelle Interessen verständlich sind, ist ihre Akzeptanz als Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft entscheidend.